top of page

Gegenanzeigen

Wann und bei wem sollte Hypnose nicht eingesetzt werden?

Bei folgenden Gegenanzeigen soll Hypnose nicht angewendet werden:

​

  • Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen...)

  • Persönlichkeitsstörungen

  • Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen

  • Herzerkrankungen

  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems

  • Thrombose

  • Depressionen (bestimmte Arten)

  • ADS (bestimmte Formen)

  • kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall

  • geistig behinderten Menschen

  • Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)

  • Einnahme von Psychopharmaka

  • Bei Kindern und Jugendlichen wenn keine Einwilligung des Erziehungsberechtigten vorliegt (beide Elternteile müssen mit der Behandlung einverstanden sein)

Hinweise:

Ich bin als Coachin weder Arzt noch Heilpraktikerin und bin nicht befugt, heilkundlich tätig zu sein. Ich diagnostiziere keine körperlichen oder seelischen Krankheiten und führe keine Heilbehandlungen durch. Die Kosten des Coachings werden von der Krankenversicherung/Beihilfe nicht erstattet. Das Coaching ersetzt keine medizinische/psychotherapeutische Behandlung durch einen Arzt/eine Ärztin oder einen Heilpraktiker/einer Heilpraktikerin. Bei diesbezüglichen Beschwerden ist der Klient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes oder Heilpraktikers zu begeben.

bottom of page